Den Haag IStGH
15.11.2023: Den Haag: Türkische Anwälte legen Klage gegen Netanjahu ein. Gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu liegt nun beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Klage vor. Eingereicht wurde sie von türkischen Anwälten, die ihn beschuldigen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Zuvor hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan Israel als faschistisch bezeichnet. Video und mehr …
11.11.2023: Seite wurde heute errichtet.
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH). Warum gibt es diesen Gerichtshof? Wer ein Verbrechen begeht, wird vor Gericht gestellt und verurteilt. Sehr viel schwieriger aber ist es, ein Verbrechen zu bestrafen, das im Auftrag eines Staates begangen wurde. Oft schon wurden große Grausamkeiten in einem Krieg verübt und die Täter kamen davon. Die UNO entschied deshalb 1998, den Internationalen Strafgerichtshof, abgekürzt IStGH, einzurichten. Seit 2002 arbeitet er im holländischen Den Haag. Der Strafgerichtshof arbeitet zwar mit der UNO zusammen, er ist aber eine unabhängige internationale Organisation.
Aufgaben. Hauptaufgabe des IStGH ist die Verfolgung und Bestrafung schwerster Verbrechen von internationaler Bedeutung. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Wenn ein Land ein anderes Land grundlos angreift, also einen Angriffskrieg führt, dann wird der Gerichtshof tätig. Angeklagt werden können nur Personen, die aus einem Land kommen, das die Arbeit des IStGH unterstützt. Das sind derzeit 124 Staaten der Welt, die EU-Länder gehören dazu. Die USA haben erklärt, dass sie mit dem IStGH nicht zusammenarbeiten wollen. Auch China, Indien, Israel, Kuba, Russland, Pakistan und andere Staaten haben ihn noch nicht anerkannt. Die erste Verhandlung vor dem IStGH fand im Januar 2009 gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga statt. Er soll unter anderem Kindersoldaten zum Kriegseinsatz gezwungen haben.
Unterschied zum Internationalen Gerichtshof. Vor dem Internationalen Gerichtshof werden Konflikte zwischen verschiedenen Staaten verhandelt. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof wird gegen einzelne Verantwortliche dieser schweren Verbrechen verhandelt und geurteilt. Quelle …
Archivmeldungen
17.03.2023: Kriegsverbrecher vor Gericht – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Der Ukraine-Krieg beschäftigt Den Haag. So viele Anträge auf Untersuchung von Kriegsverbrechen gab es noch nie. Wie steht es um das Strafgericht 20 Jahre nach seiner Gründung? Am 1. Juli 2002 hatte der Internationale Strafgerichtshof, kurz IStGH, zum ersten Mal seine Arbeit aufgenommen. Ein großer Schritt für die internationale Strafgerichtsbarkeit. Und groß waren auch die Hoffnungen in das Gericht: Kriegsverbrecher sollten in Den Haag angeklagt und verurteilt werden – international unabhängig, transparent und fair.
Nach 20 Jahren ist die Bilanz zwiespältig. Doch nur eine Handvoll Gerichtsurteile gibt es bislang, die Verurteilten stammen aus eher kleinen Ländern. Das Gericht arbeite langsam und ineffizient, wird kritisiert. Und Staaten wie die USA, Russland oder China machen gar nicht erst mit. Doch ausgerechnet der Krieg in der Ukraine könnte nun der Idee von einem internationalen Strafrecht neue Relevanz verleihen. Anders als am Internationalen Gerichtshof, an dem Staaten einen anderen Staat verklagen, richten sich die Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof spezifisch gegen eine Person, der mindestens eine Völkerstraftat nachgewiesen werden muss.
Verfolgt werden folgende Straftaten: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Völkermord. Kriegsverbrechen zwischen mehreren Staaten und innerhalb einzelner Staaten. Dazu kommt das Verbot der Aggression, die umstrittenste Straftat. Sie wurde erst 2010 aufgenommen und ist seit 2018 wirksam. Mehr …
15. Dez. 2021: Der IStGH und die USA – von unerwiderter Liebe und einer Glaubwürdigkeitskrise. Seit seiner Errichtung kämpft der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) um die Gunst der USA, die sich bis heute weigern, dem IStGH-Statut beizutreten und Untersuchungen des Gerichtshofes teilweise sogar aktiv behindern. IStGH-treue Staaten haben sich daher in der Vergangenheit oft unangemessen benachteiligt gefühlt und versucht, den IStGH ihrerseits teilweise zu boykottieren. In der Folgezeit hat die Chefanklägerin des Gerichtshofes, Fatou Bensouda, Ermittlungen gegen US-Bürger*innen eingeleitet - seitdem kriselt das Verhältnis mit den USA wiederum stärker denn je. Nun übernimmt Karim Khan das Amt Bensoudas. Kann er den IStGH aus seiner Krise retten und die Unterstützung und Achtung der USA gewinnen?
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist das erste ständige und unabhängige internationale Strafgericht. Es ist sachlich für schwere Verbrechen von internationaler Bedeutung, die sogenannten Kernverbrechen zuständig – namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression.
Das IStGH-Statut bildet die Grundlage für die Arbeit des IStGHs. Der Gerichtshof ist für Kernverbrechen zuständig, die entweder auf dem Staatsgebiet eines Vertragsstaates oder durch einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen wurden. Das Ziel ist es somit, möglichst viele Staaten zur Unterzeichnung des Statuts zu bewegen, denn je mehr Staaten das Statut unterzeichnen, desto effektiver können die schwersten Verbrechen der Menschheit bekämpft werden.
Gerade die USA standen dem IStGH von Beginn an eher feindselig gegenüber. Heute finden sich unter dem Statut die Unterschriften von 123 Staaten, nicht jedoch die der USA. Stattdessen erließen die USA im Jahre 2002 ein Gesetz, das sie ermächtigen sollte, vor dem IStGH angeklagte US-Staatsbürger*innen mit militärischer Intervention befreien zu können. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, welcher dem Gerichtshof zeigen sollte: „Nein, danke!“ und „Wehe, wenn doch!“ Mehr …
03.04.2021: USA streichen Sanktionen gegen Gerichtshof- Ex-US-Außenminister Pompeo pöbelte einst in Richtung Internationaler Strafgerichtshof: Eine "kaputte und korrupte Institution". Die Biden-Regierung setzt lieber auf einen qualifizierten Dialog.
Die US-Regierung von Präsident Joe Biden hat Sanktionen und Visabeschränkungen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ ICC) in Den Haag aufgehoben. US-Außenminister Antony Blinken teilte in Washington mit, Biden habe eine entsprechende Verfügung seines Amtsvorgängers Donald Trump rückgängig gemacht. Zwar seien die USA weiterhin gegen Untersuchungen des Gerichts zu Afghanistan oder Israel, aber das Biden-Kabinett wolle Probleme "über den Dialog mit den beteiligten Akteuren und dem Strafgerichtshof lösen, statt durch die Verhängung von Sanktionen".
Die Trump-Regierung hatte im September vergangenen Jahres Sanktionen gegen Chefanklägerin Fatou Bensouda und den Leiter der Abteilung für Gerichtsbarkeit, Komplementarität und Zusammenarbeit, Phakiso Mochochoko, bekannt gegeben. Hintergrund waren vor allem Ermittlungen gegen US-Soldaten wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan. Zuvor war bereits eine Verfügung genehmigt worden, wonach unter anderem etwaiger Besitz von Mitarbeitern des Gerichtshofs in den USA eingefroren werden konnte. Mehr …
05.11.2020: Strafgerichtshof: Endlich Gerechtigkeit für CIA-Opfer? Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) hofft auf ein Umdenken der USA. Die Trump-Regierung hatte die Juristin mit Sanktionen belegt, weil sie mögliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersucht.
"Wir hoffen, die USA überdenken ihre feindliche Haltung gegenüber dem internationalen Strafgerichtshof", sagte Fatou Bensouda im Interview mit Panorama. "Gerade die USA geben sich immer sehr stolz auf ihre Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit", so die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass die USA gegen ein Gericht vorgehen, das für Menschenrechte kämpfe. Mehr …
16.03.2014: Der Internationale Strafgerichtshof - Aufbau und Arbeitsweise. Warlords, Milizionäre, Staatschefs - vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag müssen sich Personen verantworten, die Kriegsverbrechen oder Völkermord begangen haben oder für sie verantwortlich sind. Doch wie läuft ein Verfahren vor dem IStGH ab? Die Themengrafik erklärt den Aufbau und die Arbeitsweise des Gerichtshofs. Mehr …
27.03.2019: USA drohen Internationalem Strafgerichtshof. (Washington, D.C., 15. März 2019) - Die Entscheidung der Vereinigten Staaten, Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu verhängen, wird die Strafverfolgung schwerer internationaler Verbrechen gefährden, so Human Rights Watch heute. US-Außenminister Michael Pompeo kündigte am 15. März 2019 an, dass die Verbote für jene IStGH-Mitarbeiter gelten sollen, die an möglichen Ermittlungen gegen US-Bürger durch das Gericht beteiligt sind. Das Verbot könnte möglicherweise auch dazu genutzt werden, Ermittlungen durch den IStGH gegen Bürger aus verbündeten Ländern der USA zu verhindern.
Die Maßnahmen der USA wurden offensichtlich durch mögliche Ermittlungen des IStGH in Afghanistan vorangetrieben. Dabei könnte das Verhalten von US-Militärs untersucht werden. Ein weiterer Grund ist eine mögliche Untersuchung in Palästina, die wahrscheinlich auch das Verhalten von israelischen Beamten umfassen würde. Richter des IStGH werden darüber befinden, ob tatsächlich eine Untersuchung zu Afghanistan eingeleitet wird. Der IStGH-Ankläger wird entscheiden, ob er mit einer Untersuchung zu Palästina fortfahren will.
„Die Entscheidung der USA, Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH zu verhängen, ist ein ungeheuerlicher Versuch, das Gericht zu schikanieren und die Überprüfung des Verhaltens von US-Militärs zu verhindern“, sagte Richard Dicker, Direktor der Abteilung Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Die Vertragsstaaten des IStGH sollen öffentlich klarstellen, dass sie das Gericht weiterhin unbeirrt unterstützen und eine Behinderung seiner Arbeit durch die USA nicht tolerieren werden.“
Beim IStGH handelt es sich um den ständigen internationalen Gerichtshof in Den Haag, dessen Aufgabe es ist, die Verantwortlichen für Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu stellen. Die internationale Gemeinschaft hat den IStGH ins Leben gerufen, um die Straflosigkeit für diese Verbrechen zu bekämpfen. Anlass hierfür waren die entsetzlichen Völkermorde, die Mitte der 90er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden. Der IStGH ist ein Gericht letzter Instanz und leitet nur dann Ermittlungen ein, wenn die Behörden des jeweiligen Landes nicht bereit oder nicht in der Lage sind, in diesen Fällen effektive nationale Verfahren zu gewährleisten. Mehr …
30.07.2018: Der Internationale Strafgerichtshof. Im Jahr 2002 hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit begonnen. Warlords, Milizionäre und ein ehemaliger Staatschef sitzen dort inzwischen in Haft, angeklagt wegen schwerster Verbrechen gegen Zivilisten. Zuletzt wurden die Kompetenzen des Gerichtshofs erweitert.
Weltjustiz gegen die Mächtigen? Die Geschichte der internationalen Strafjustiz ist auch die Geschichte einer Emanzipation – des Rechts von der Macht. Als der UN-Sicherheitsrat in den 1990er Jahren erstmals Kriegsverbrechertribunale schuf, für Jugoslawien und Ruanda, da achtete das UN-Gremium noch sehr genau darauf, nichts von seiner Macht aus der Hand zu geben. Der Sicherheitsrat schuf die Kriegsverbrechertribunale als vollständig untergeordnete Einrichtungen. Er wählte sowohl Richterinnen und Richter als auch Anklägerinnen und Ankläger aus und behielt so Einfluss bis hin zur Möglichkeit, diese Tribunale jederzeit wieder zu schließen.
Erst 1998 kam die Zeitenwende. Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC), der 1998 auf einer Staatenkonferenz in Rom gegründet wurde, wurde als unabhängige Institution ins Leben gerufen. Er steht außerhalb des UN-Gefüges. Den Staaten steht es frei, ihm beizutreten. Als im Sommer 2002 eine kritische Masse von 60 Ländern erreicht war, die das sogenannte Externer Link: Römische Statut ratifiziert hatten, nahm der Gerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf.
Laut Statut wird der Gerichtshof nur tätig bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seit 2018 auch bei Angriffskrieg ("Aggression"). Zudem ist er nur dann zuständig, wenn Staaten diese Delikte auf nationaler Ebene nicht verfolgen können oder wollen. Angeklagt werden können Einzelpersonen, sofern das Land, in dem die Verbrechen begangen wurden, dem Gerichtshof beigetreten ist – oder wenn das Heimatland des Täters das Statut ratifiziert hat.
Zudem kann der UN-Sicherheitsrat dem Gerichtshof per Resolution auftragen, über die souveräne Entscheidung eines Staates hinwegzugehen und auch in Ländern zu ermitteln, die dem Gericht nicht beigetreten sind. Im Falle Sudans und Libyens hat der Sicherheitsrat dies getan. Stoppen kann der Sicherheitsrat die Arbeit des Gerichtshofs hingegen kaum, allenfalls für ein Jahr aussetzen.
Neue Zuständigkeit: Angriffskrieg. Mehr …
Aus 2002: Warum die USA den Internationalen Strafgerichtshof fürchten müssten – falls sie ihn nicht bedrohen würde. Im August haben sich die transatlantischen Auseinandersetzungen über den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zugespitzt, dessen Statut am 1. Juli dieses Jahres in Kraft trat. Die Bush-Administration verschaffte ihrem Ansinnen, zum Schutz ihrer StaatsbürgerInnen vor dem IStGH bilaterale Abkommen mit rund 150 Staaten abzuschließen, durch Druck, Drohungen und Erpressung Nachdruck. Das Ansinnen stieß in zahlreichen europäischen Hauptstädten auf entschiedene Ablehnung. Allerdings gab es bis Mitte August in dieser Frage noch keine gemeinsame Haltung der EU. Bis zu einer informellen Sitzung der NATO-Verteidigungsminister Ende September in Warschau erwarten die USA die Zustimmung ihrer 18 NATO-Verbündeten zu bilateralen Immunitätsschutz-Abkommen. Der Entscheidung Deutschlands in dieser Angelegenheit wird in Washington ganz besonderes Gewicht beigemessen. Unter allen westlichen Verbündeten der USA hatte sich Deutschland Ende der 90er Jahre am stärksten engagiert für die Schaffung eines effektiven Strafgerichtshofs mit weitreichenden Kompetenzen und möglichst großer Unabhängigkeit vom UNO-Sicherheitsrat.
Nach der israelischen Regierung, die die BürgerInnen ihres Landes wie die Bush-Administration in "unakzeptabler Weise" durch den IStGH bedroht sieht, unterzeichnete Angang August auch die Regierung in Bukarest ein solches Immunitätsschutzabkommen mit Washington. Die rumänische Regierung wurde dabei von der Bush-Administration mit dem Versprechen geködert, dass die USA beim nächsten NATO-Gipfel Ende November in Prag den Aufnahmeantrag Rumäniens unterstützen wollen. Im Gegensatz zu Israel, das das Statut des IStGH nicht einmal unterschrieben hat, gehört Rumänien allerdings zu den bislang 77 Staaten (Stand 15. August), die dem IStGH durch Ratifikation des Statuts beigetreten sind. Deshalb (und weil Rumänien die EU-Mitgliedschaft anstrebt) stieß die Entscheidung Bukarests in Brüssel auf besonders starke Bedenken. In einer diplomatischen Note empfahl die EU-Kommission sämtlichen beitrittswilligen Ländern mit der Vereinbarung eines bilateralen Immunitätsschutzabkommens mit den USA zumindest so lange zu warten, bis die 15 EU-Staaten eine gemeinsame Haltung zu dem Ansinnen aus Washington formuliert haben. Das scheiterte zunächst in erster Linie an der Position der britischen Regierung, die den Wünschen der Bush-Administration erhebliches Verständnis entgegenbringt. Mehr …
Die Vereinigten Staaten und der Internationale Strafgerichtshof. Die Vereinigten Staaten von Amerika waren eine von nur sieben Nationen (zusammen mit China, Irak, Libyen, Jemen, Katar und Israel), die 1998 gegen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) stimmten. Die Feindseligkeit der Bush-Regierung gegenüber dem IStGH hat im Jahr 2002 dramatisch zugenommen. Die amerikanische Regierung befürchtet vor allem, dass der IStGH seine Gerichtsbarkeit dazu nutzen könnte, politisch motivierte Ermittlungen und Verhandlungen gegen amerikanische Militärangehörige und politische Führungskräfte und Beamte einzuleiten. Der Widerstand der USA steht im scharfen Kontrast zu der Stellung von Amerikas Verbündeten - die fast alle den Gerichtshof unterstützen.
In einem beispiellosen diplomatischen Manöver zog die Bush-Regierung am 6. Mai effektiv die amerikanische Unterschrift unter den Vertrag zurück. Zu dem Zeitpunkt erklärte der Botschafter für Kriegsverbrechensangelegenheiten, Pierre-Richard Prosper, die Regierung würde gegen das Gericht "keinen Krieg führen". Diese Aussage hat sich jedoch als falsch erwiesen. Die Aufkündigung des Vertrages ebnete den Weg für eine umfassende amerikanische Kampagne zur Unterminierung des IStGHs.
Als erstes handelte die Bush-Regierung einen Sicherheitsratsbeschluss zur Befreiung von an UN-Friedenssicherungseinsätzen beteiligtem US-Personal aus. Jedoch wurde vergangenen Mai eine Befreiung von US-Personal, das in Ost-Timor stationiert ist, nicht genehmigt. Im Juni legte die Bush-Regierung ein Veto gegen die Verlängerung des UN-Mandates für Bosnien-Herzegowina ein, falls der Sicherheitsrat nicht eine vollständige Befreiung des US-Personals erteilte. Obwohl die Vereinigten Staaten letztendlich keine absolute Befreiung erwirken konnten, bewilligte der Sicherheitsrat eine beschränkte einjährige Ausnahmeregelung für US-Personal, das an UN- Einsätzen teilnimmt. Auch hat der Sicherheitsrat schon jetzt angedeutet, dass er diese Ausnahmeregelung am 30. Juni nächsten Jahres verlängern wird.
Als zweites forderte die Bush-Regierung Staaten auf der ganzen Welt zur Unterzeichnung von bilateralen Sonderabkommen auf, die es verbieten würden US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern. Ziel dieser Abkommen ("Nichtauslieferungsabkommen" oder so genannte "Artikel 98 Abkommen") ist es, US-Staatsbürger von der Gerichtsbarkeit des IStGH zu befreien. Effektiv führen solche Abkommen zu einer Justiz, die im Hinblick auf die schwerwiegendsten Verbrechen mit zweierlei Maß misst: ein Standard für US-Staatsbürger, eine anderer, für den Rest der Welt. Human Rights Watch rät daher dringend, dass Regierungen das Nichtauslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht unterzeichnen..
Drittens hat der US-Kongress die Bemühungen der Bush-Regierung um die Unterzeichnung von bilateralen Nichtauslieferungsabkommen unterstützt. Der Kongress verabschiedete die Gesetzesvorlage zum Schutz amerikanischer Militärangehöriger ("American Servicemembers' Protection Act - ASPA"), die mit der Unterzeichnung durch Präsident Bush am 3. August geltendes Gesetz wurde. Die IStGH-feindlichsten Bestimmungen des ASPA sind:
Verbot der amerikanischen Zusammenarbeit mit dem IStGH; Bestimmung zur "Invasion von Den Haag", die es dem Präsidenten erlaubt, "alle notwendigen und angemessenen Mittel einzusetzen", um durch den IStGH inhaftiertes US-Personal (und bestimmtes verbündetes Personal) zu befreien; Bestrafung von Staaten, die dem IStGH beitreten: Ablehnung militärischer Hilfe an IStGH-Vertragsstaaten (außer bei wichtigen US-Verbündeten); Verbot einer US-Beteiligung an Friedenssicherungseinsätzen, wenn der IStGH dem US-Personal keine Immunität gewährt. Mehr …
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